2.4.5 Die 2. Betstube 1832 und die 1. Synagoge 1838, beide in der Oggersheimer Straße, gegenüber dem Rathaus. Lebensumstände jüdischer Menschen im 19. Jh. bis 1870.

Das Nathan Dehlheim’sche Anwesen 1734. Die Zeichnung zeigt das 1734 von Nathan Delheim ersteigerte, neben dem lutherischen Schulhaus gelegene Bauernhaus mit Stall, Scheune und Pflanzgarten. Vor 1837 wird ausweislich einem amtlichen Lageplan des Jahres 1837 die Scheune abgerissen. Bis 1838, dem Jahr der Erbauung des 1. Jüdischen Sakralbaus, wird mit einiger Wahrscheinlichkeit das Dachgeschoss, mit Sicherheit aber der hintere Teil des Bauernhauses durch die israelitische Kultusgemeinde als Eigentümerin genutzt. Die Frage der Nutzung als Religionsschule für Kinder und / oder als Betstube alleine, dies wechselseitig mit den Räumlichkeiten in der Rheingönheimer Straße, muss offen bleiben.

Synagoge mit davorstehendem Wohnhaus sowie Nebenbau mit Mikwe im hinteren Grundstücksteil. 1838, die ehemalige Nathan Dellheim’sche Scheune von 1734 ist schon entfernt worden, erfolgt der Abriss des hinteren Teils des Dellheim’schen, an der Oggersheimer Straße gelegenen Bauernhauses durch die israelitische Kultusgemeinde. Dieser gewonnene Platz des Abrisses sowie die durch den Scheunenabriss gewonnene Freifläche wird mit einem 3-fensterachsenlangen, 78m² innenflächengroßen Sakralbau, der Synagoge mit einem quer dazu angeordneten, grenzständigen Nebenbau versehen. Dieser nimmt das Ritualbad, die Mikwe, sowie eine Abort-Anlage auf. Die Mikwe dient zur rituellen Reinigung von Männern und Frauen aber auch von Gerätschaften und Geschirr.

Die Perspektivzeichnung des Innenraumes der Synagoge von 1838 zeigt neben der Frauenempore die nicht sichtbare Stirnwand, an die sich das Wohnhaus des von der Familie Dellheim bewohnten Bauernhauses anschloss. Der Betrachter steht mit dem Rücken an der östlichen, stirnseitigen Außenmauer und der darin eingeformten Thoranische und vor dem Thorapult, Bima genannt. Im Jahr 1904 wird die Empore und die Stirnwand abgebrochen, die 3 Fensterachsen lange Synagoge um zwei weitere Fensterachsen verlängert und der Synagogeneingang, seitlich unter der Empore links, in repräsentativer Weise an die Synagogenstirnseite, direkt zur Oggersheimer Straße hin, verlegt. Zu beachten ist auch der Emporenvorhang, der während des Gottesdienstes geschlossen war und nur beim „Ausheben“ der Thorarollen aus der Thoranische und beim Zusammenrollen der Thora aufgezogen wurde. Frauen nehmen nur als Zuhörerinnen, also nicht wie die Männer aktiv, am Gottesdienst teil.

Von der Emanzipation zur Assimilation. Die nachweislich assimilationswilligen Mutterstadter Juden werden das Demokratiefest auf dem Hambacher Schloss 1832 aufmerksam verfolgt haben. Die Schwarz-Rot-Goldene, die Begriffe der Französischen Revolution „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ repräsentierende Fahne, symbolisiert auch das Bestreben aller Juden, als Gleiche unter Gleichen, deutsche Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten zu werden. Die Angleichung an das nichtjüdische Umfeld zeigt sich u.a. sechs Jahre später, als die 1. Synagoge in einem neoromanischen Baustil errichtet wird und die liturgische Ausrichtung des Gottesdienstes, u.a. mit, von einem Harmonium begleiteten, deutschsprachigen Liedern, derjenigen in protestantischen Kirchen angeglichen wird.

Auswanderung nach Amerika. Rückgang der jüdischen Bevölkerung. Das Foto zeigt das Einwanderungszentrum im Hafen von New York, Ellis Island. Die bis 1867 immer noch die Juden in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung hemmende Politik des bayerischen Königs, die Niederschlagung der an demokratischen Werten sich orientierenden Revolution von 1848/49, die Auflösung des „Paulskirchen-Parlamentes“ in Frankfurt/M. 1849, die relative Rückständigkeit der Land- gegenüber der Stadtbevölkerung, bedingt durch die einsetzende Industrialisierung, treibt junge Juden in das Land der Freien: den Vereinigten Staaten von Amerika. Das Landjudentum, auch in Mutterstadt überaltert.

1. Die 2. Betstube, der Jahre 1832-1838, Teil eines Bauernhauses, in der Oggersheimer Straße.

Dank der 1837 vorgenommenen exakten amtlichen Geometervermessung aller Mutterstadter Grundstücke sowie der am 23.04.1841 neu erstellten und geführten amtlichen Grundbesitzakten, zugleich Grundsteuerkataster und einschließlich den darin enthaltenen Detailhinweisen sind wir, was das Synagogengrundstück betrifft, in der Lage, Besitzverhältnisse genau zu durchleuchten. Die 1837, also ein Jahr vor der Bauernhauserweiterung zur 1. Synagoge entstandenen neuen amtlichen Lagepläne lassen die Rekonstruktion der Lage, der Abmessungen und durch Vergleichsmessungen daneben liegender bäuerlicher noch bestehender oder durch Fotografien bekannter Nachbarhäuser auch die Rekonstruktion der Kubatur und des Aussehens des Dellheim’schen Bauernhauses zu.

Das amtliche Grundsteuerkataster zeigt unter der Plannummer 326 ½, bezogen auf das teilweise zum Bethaus umfunktionierte Bauernhaus, einen weiteren entscheidenden Hinweis über diese Nutzung. Am 21. August 1832 verkauft Abraham Dellheim für 305 Gulden einen „Hausteil mit Platz“. Das bedeutet, dass Abraham mit seiner Familie im vorderen Teil des Hauses, Plannummer 326, wohnen blieb und dass im hinteren Teil, Plannummer 326 ½, die Israelitische Kultusgemeinde ihr Bethaus, auch Schul genannt, auf einer Fläche von ca. 7,20 Meter Breite und ca. 5,05 Meter Länge, vorübergehend, betrieb. Denn 1838 wird der hintere Teil des Bauernhauses abgerissen und durch einen direkt angebauten Neubau mit 3 Fensterachsen á 3,50m, der auch die Fläche der bereits nicht mehr vorhandenen, abgerissenen Scheune beinhaltete, den 1. Sakralbau, unsere 1. Synagoge, ersetzt. Um zum Aussehen dieses 1 ½ – stöckigen Wohn- und Bethauses zu kommen:

Zwei Postkartenfotografien der Synagoge von 1904/05 zeigen, im Regelfall 1 ½ stöckige Satteldach-Häuser in der links- und rechtsgelegenen Nachbarschaft. Diese sind wohl alle errichtet vor 1734, dem Jahr in dem Nathan Dehlheim sein Grundstück mit Haus, Scheune und Pflanzgarten, unserem späteren Bethaus von 1832, ersteigerte.

In einem Gemeinderatsprotokoll vom 07.10.1838 wird dieses Dellheim´sche Bauernhaus, beziehungsweise dessen hinterer Teil, aus den Zeiten von Nathan Dehlheim 1734 stammend, auch als Synagoge bezeichnet, was die Nutzung eindeutig klärt. Es war somit ein schneller Ersatz für das baufällige Anwesen mit Dachgeschoss, unsere Betstube, gelegen an der Ecke Obere Kirchstraße und Rheingönheimer Straße, auch Grasweg genannt, gefunden. Der von der Dellheim-Familie in der Oggersheimer Straße gelegene weiterhin bewohnte, straßenseitige „Hausteil mit Platz“, Teil des so genannten Synagogengrundstücks, trägt die Plannummer 326 und wird 45 Jahre später, laut Notar Becker, am 21. Februar 1877 von Simon Dellheim und dessen Kinder für 600 Mark an die Israelitische Kultusgemeinde verkauft werden.

2. Die 1. Synagoge des Jahres 1838 in der Oggersheimer Straße

Was das Synagogengrundstück betrifft, zum einen also die straßenseitige Hälfte des Wohnhauses, bewohnt von Abraham Dellheim und seiner Familie, zum anderen den hinteren, durch die Israelitische Kultusgemeinde genutzten Teil des Hauses einschließlich dem Restgrundstück sind Eigentum der Israelitischen Kultusgemeinde. Ein Schreiben der königlich-bayerischen Regierung der Pfalz in Speyer vom 31.10.1838 bezeichnet diese 2. Wohnhaushälfte, also unsere 2. Betstube, als Synagoge und liefert somit nochmals den Beweis, dass an diesem Ort seit 1832 Gottesdienste in Form von Hausandachten abgehalten wurden.

Bis zur Französischen Revolution war es im Regelfall nicht gestattet, auf dem Lande Synagogen zu bauen. Im 19. Jh. jedoch -Mutterstadt als Beispiel- änderte sich dies. Ein großes Glück ist, dass das durch das Bauamt in Speyer im April 1871 erstellte Leistungsverzeichnis „Kostenanschlag über die Instandsetzung der Synagoge in Mutterstadt“ u.a. wegen der darin aufgeführten Holzbalken-Dimensionsliste für die Emporenkonstruktion es auf den Zentimeter genau zulässt, die Breite, Kubaturabmessungen und Aussehen des drei Fensterachsen langen Synagogenbaus zu rekonstruieren. Dies gilt auch bezüglich der verwendeten Materialien und die Funktionsweisen aller Gebäude, beispielsweise diejenigen des grenzständigen Nebenbaus, in der die Mikwe und Abortanlage untergebracht waren.

Die im neoromanischen Rundbogenstil erbaute Synagoge mit 78m² Grundfläche, bezüglich der Bauform kleineren protestantischen Kirchen ähnelnd, bestand gemäß der königlich-bayerischen Verordnung zum Synagogenbau vom 28.03.1830 aus „Hauptraum, Männerschule genannt, Vorhalle und der darüberliegenden Frauenempore mit Vergitterungen und Vorhängen, dem Aaron Hakodesch, dem Thoraschrank und dem Almemor, sowie der Bestuhlung.“

Das über den Gemeinderat und dem königlich-bayerischen Bezirksbauamt in Speyer abgewickelte Baugenehmigungsverfahren für Sakralbauten fand seine Überprüfung bei der „Obersten Baubehörde im Ministerium des Innern“, in München bzw. in dessen „Baukunstausschuss“. Abschließend wurde der Vorgang dem bayerischen König Ludwig I. zur endgültigen Genehmigung vorgelegt. Auch eine weitere königliche Verordnung vom 01.02.1830 bezüglich des Synagogenbauvorhabens wurde beachtet: „…, dass bei allen neuen Gebäuden die Höhe der Dächer so nieder gehalten werde, als es das Verhältnis zur Tiefe des Gebäudes nur immer gestatte …“.

3. „Königlich-baierische“ Regierung der Pfalz: Vorschriften zum Betreiben einer Synagoge

Gemäß der 1830 durch den bayrischen König gewährten absoluten Gewissensfreiheit konnten wenigstens 50 Familien einer Ortschaft oder eines Bezirkes eine Synagoge errichten. Dies aber nur dann, wenn es in einer Kommune oder in einem Bezirk auch eine Polizeibehörde gab. Weiterhin musste sichergestellt sein, dass die Zuständigkeit israelitischer Verwaltungsbezirke flächenmäßig deckungsgleich mit denjenigen der staatlichen Verwaltungsbezirke waren und außerdem die Genehmigung der Kreisregierung in Speyer vorlag. Bedingungen gab es auch für die Anstellung eines Rabbiner und / oder Substituten. Kleine jüdische Gemeinden, beispielsweise bis 1837 in Mutterstadt, mussten sich auf Betstuben und auf als Hausandachten bezeichneten Gottesdienste verweisen lassen.

In jedem Falle waren aber heimliche Zusammenkünfte jüdischer Staatsbürger und die Beschäftigung nichtlizenzierten Synagogenpersonals streng verboten. Auch die Prozedur, Personal einzustellen, war klar geregelt: die Orts-Rabbiner und Substituten wurden von den Mitgliedern der Synagogengemeinde vorgeschlagen, von der Kreisregierung in Speyer geprüft und, je nach Befund, bestätigt oder verworfen. Entlassungen dieser Personen konnten ohne Zustimmung der staatlichen Behörden ebenfalls nicht ausgesprochen werden. Und um die staatliche Sicherheit in jeder Hinsicht zu fördern: Der zum Rabbiner oder Substitut vorgeschlagene Jude musste „königlich-bairischer Untertan“ sein (bis 1871), der deutschen Sprache mächtig, und „überhaupt wissenschaftlich gebildet sein“. Weiterhin: „…ohne Makel des Wuchers oder eines betrügerischen Banquerots, und sonst von einem guten, sittlichen Lebenswandel sein…“.

Rabbiner wie Substituten mussten bei Aufnahme ihrer Tätigkeit vor den betreffenden Landesbehörden einen feierlichen Eid dahingehend ablegen, dass diese „…den Gesetzen des Königreiches durchgehend schuldige Folge leisten, nichts gegen (das Königreich Red.) Lehren oder Gestatten“ und „…wo er etwas dagegen erfahren würde, solches der Obrigkeit treulich anzeigen und in keiner Verbindung irgendeiner Art mit ausländischen Obern sich ein lassen werde…“. Jüdische Mädchen und Buben waren zum Besuch öffentlicher christlicher Schulen verpflichtet, falls keine jüdische Grund- oder Hauptschule vorhanden war, dies ohne Abstriche zu nichtjüdischen Schulen, die Religionslehre ausgenommen, die in der Synagoge oder dem Bethaus erteilt wurde. Reichten aber die Anzahl von Schülern oder die Mittel aus, konnte eine eigene jüdische Schule errichtet und lizenziert werden, dann „…wenn ein mit einem Mindestgehalt von 350 Gulden im Jahr ausgestatteter, jüdischer Lehrer engagiert…“ werden konnte.

4. Die Lebensumstände jüdischer Menschen im 19. Jh. bis 1870

Das Zeitalter der Aufklärung im 18. Jh. zusammen mit der damit verbundenen Amerikanischen Revolution 1776 und der Französischen Revolution 1789, einschließlich deren Exekutor, der französische Kaiser Napoleon I bis 1815, hat die Juden u.a. in Mutterstadt zu –nahezu- gleichberechtigten, französischen Staatsbürgern gemacht. Die jüdischen -formal gleichberechtigten- Bürger in den Zeiten der Zugehörigkeit Mutterstadts zum Französischen Reich und in seiner Funktion als Kantons-Hauptstadt erhalten alle 1808 per Gesetz bürgerliche Familiennamen. Diese haben sich am Beginn des 19. Jh. von ihrer an mittelalterlichen Traditionen ausgerichteten Lebensführung abgewendet und sich ab 1793 den Spielregeln eines nichtjüdischen säkularen französischen, ab 1816 bayrischen Staates angepasst. Man hatte sich emanzipiert, ohne jedoch zu Wohlstand gekommen zu sein.

1814 wird in der Ortschronik „Mutterstadt in Vergangenheit und Gegenwart“ berichtet, dass „…Flachs den Hauptgegenstand der Kultur von Mutterstadt…“ ausmacht. Auch jüdische Familien lebten beispielsweise als Fruchthändler von diesem landwirtschaftlichen Produkt. 1819 lebten 2351 Menschen in Mutterstadt, davon 656 Katholiken, 1620 Protestanten und 75 Juden. Im Jahr 1864 sind es bei 3350 Mutterstadter Bürgern 169 Menschen mit jüdischem Glauben.1818 werden zum 1. Male die Häuser nummeriert, so auch das Synagogengrundstück, welches die Nummer 339 erhielt. Im Jahr 1836 wird in Mutterstadt eine Straßenbeleuchtung aus „elf freihängenden Laternen“ in der heutigen Ludwigshafener- / Neustadter- / Oggersheimer- und Speyerer Straße eingeführt. Somit ist auch die Synagoge an der Oggersheimer Straße entsprechend beleuchtet.

Angesichts eines tiefen Wunsches nach Demokratie vieler Deutscher in dieser Zeit -das Demokratiefest auf dem Hambacher Schloss bei Neustadt/Wstr. 1832 sei als Beispiel genannt- begann auch für Mutterstadter Juden ein weiterer Schritt, der von der Emanzipation weg hin zur Assimilation mit dem nichtjüdischen Umfeld führte. Es passten sich an nicht nur Kleidung, Wohnsituation, politische Meinungen, das aktive und passive Wahlrecht und alle sonstigen Lebensbereiche in Bezug auf jüdische und nichtjüdische Mutterstadter. Nein, hier in unserem Ort wurde 1838 in Glaubensangelegenheiten, beispielsweise dem Synagogenbau und bezüglich Ablauf des Gottesdienstes eine radikale Abwendungen von der jüdisch-orthodoxen = traditionell fundierten Glaubensrichtung vorgenommen. Dies schließt die Änderung der Synagogeninnenaufteilung gemäß der jüdischen Tradition ein, also mit dem Vorleserpult in der Mitte einer zentralen Freifläche, mit dem Vorleserpult, umgeben von u-förmig aufgestellten Bänken. Es gibt nun Bankreihen ohne Freifläche, sowie die Anordnung des Vorleserpultes, vergleichbar mit der Platzierung des Altars in Kirchen.

Dies machte die reformierte Synagoge vergleichbar mit christlichen Kirchen. Mitte des Jahrhunderts nahm aber eine ganz andere und viel gefährlichere Entwicklung in Bezug auf das Gedeihen der jüdischen Gemeinde ihren Anfang: Wohnten in der Kurpfalzzeit bis in die 1790er Jahre in stagnierender Weise ca. 17 Juden hier, stieg deren Zahl in der Franzosenzeit bis 1814 auf etwa 75, in der Bayernzeit bis 1870 auf etwa 170 Menschen an. Die Auswanderung zwecks besserer Lebens- und Berufschancen meist nach Amerika und die Abwanderung vom Land in die Industriestädte senkte dann bis 1900 die Zahl der jüdischen Bürger – bei einer hohen Überalterung – auf 124 Personen. Es fehlten in Mutterstadt junge jüdische Bürger.

Autor: Herbert H.W. Metzger, Jahrgang 1940, unternehmerisch tätig, amtierte von 1980-1990 als Gründungsvorstand des Historischen Vereins der Pfalz e. V., Ortsgruppe Mutterstadt. Im Rahmen von zwei Bürgeraktionen und dieser Publikation „Die ehemalige jüdische Gemeinde und ihre Nachkommen“ engagiert er sich, das Unrecht, begangen an der ehemaligen jüdischen Gemeinde von Mutterstadt und der Pfalz, aufzuarbeiten und vor allem die Jugend über das Schicksal des Pfälzer und Mutterstadter jüdischen Bevölkerungsteils zu informieren.

Quelle: Gudrun Müller: „Die Juden in Weisenheim am Berg und ihre Synagoge“, Seite 29-32